Der Landkreis Heidekreis möchte die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen im Heidekreis auch zukünftig sicherstellen und ausbauen und daher Investitionen finanziell fördern. Durch das Förderprogramm soll ein wirtschaftlicher Anreiz geschaffen werden, um in Innovation und Entwicklung der Unternehmen zu investieren.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen sowie Freiberufler/innen und Existenzgründer/innen mit Sitz der Betriebsstätte im Landkreis Heidekreis bzw. der Absicht eine Betriebsstätte im Landkreis Heidekreis zu errichten. Gefördert werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Die förderfähigen Gesamtkosten des Investitionsvorhabens müssen mindestens 10.000,00 € betragen. Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 15 % der förderfähigen Investitionskosten. Die maximale Förderung beläuft sich auf 20.000,00 €. Über die Förderung wird unter Voraussetzung zur Verfügung stehender Haushaltsmittel unter Anwendung eines Scoringsystems entschieden.
Infos zur Antragstellung
Förderanträge sind vor Beginn des Vorhabens beim Landkreis Heidekreis einzureichen. Der Landkreis muss vor Beginn des Investitionsvorhabens schriftlich bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung des Antrages dem Grunde nach erfüllt sind.
Detaillierte Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie zur Antragstellung erhalten Sie bei der Wirtschaftsförderung des Heidekreises:
Frau Christina Reissmann
FB Kreisentwicklung und Wirtschaft
Telefon: 05191 970 673
E-Mail: c.reissmann@heidekreis.de